Der CPSR (Cosmetic Product Safety Report) besteht aus zwei Teilen;
Teil A: Sicherheitsinformationen für kosmetische Produkte
Teil B: Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte.
Gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Teil A des CPSR soll die notwendigen Daten sammeln, um die Sicherheit des kosmetischen Mittels zu rechtfertigen. Es muss mindestens Folgendes enthalten:
• Quantitative und qualitative Zusammensetzung
• Physikalische/chemische Eigenschaften und Stabilität
• Mikrobielle Qualität
• Verunreinigungen, Spuren im Produkt und Angaben auf dem Verpackungsmaterial
• Normaler und vorhersehbarer Gebrauch
• Kontakt mit dem Produkt
• Exposition gegenüber den Inhaltsstoffen
• Toxikologisches Profil der Inhaltsstoffe
• Unerwünschte Wirkungen des Produkts
• Andere
Gemäß Artikel 3, Teil B des CPSR ist die eigentliche Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels und enthält Folgendes:
- Expertenmeinung eines Sicherheitsbewerters, warum das Inverkehrbringen des Produkts sicher ist.
- Warnung und Gebrauchsanweisung auf dem Etikett
- Argumentation
- Referenzen des Gutachters und Genehmigung von Teil B
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