Für alle Kosmetika, die innerhalb der EU vermarktet werden sollen, muss eine Produktinformationsdatei (PIF) ausgefüllt werden.
Was ist die Produktinformationsdatei (PIF)?
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Produkte verlangt von Branchenfachleuten, für jedes kommerzialisierte Produkt eine Produktinformationsdatei (PIF) bereitzustellen.
Gemäß Artikel 2.11 der Verordnung 1223/2009 muss die Produktinformationsdatei mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Produktcharge zur Verfügung der zuständigen Behörden aufbewahrt werden.
Die Gesundheitsbehörden können den PIF jederzeit überprüfen. Wenn sie feststellen, dass ein kosmetisches Produkt nicht konform ist, fordern sie die sofortige Rücknahme des Produkts.
Das Erstellen und Überwachen des Fortschritts einer Produktinformationsdatei stellt Kosmetikhersteller und -händler vor große Herausforderungen. Sie benötigen zuverlässige und automatisierte Schlüsselschritte: Abrufen, Organisieren, Bearbeiten, Sichern und Überwachen der Informationen und Kapitel des PIF, um jederzeit eine vollständige Datei bereitstellen zu können.

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